Fachberatung der entsorgungspflichtigen Körperschaften und deren Abfallentsorgungsverbände Mitwirkung bei der Erstellung von Abfallentsorgungsplänen Auswertung der Abfallbilanzen der AEA Stellungnahmen zu Fln und Bpl Bearbeitung von Fördermittelanträgen
Die Aufgaben in diesem Dezernat bestehen in der Erarbeitung der Grundlagen zum nachsorgenden Bodenschutz, der Erarbeitung des Bodenschutzprogrammes M-V, der Erfassung, Mitteilung und Festlegung von Gebieten flächenhaft verbreiteter schädlicher Bodenveränderungen. Hier werden auch die Anforderungen an Sachverständige Untersuchungsstellen für Aufgaben nach dem Bodenschutzgesetz festgelegt. Weiterhin wird das Altlasteninformationssystem (Altlastenkataster und Gutachtenkatalog) geführt.
Seit Dezember 2011 ist die Abteilung 2 des Ministeriums nach dem Atomgesetz auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks in Lubmin/Rubenow, das Abfalllager des Zwischenlagers Nord (ZLN) sowie für die Entsorgung über die beim Rückbau anfallenden Stoffe. Für das Transportbehälterlager des ZLN ist sie atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Schließlich gehört zu ihren Aufgaben die Fachaufsicht über die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin sowie über die Abteilung Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt und Geologie in Güstrow.