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Im Landschaftsprogramm wird eine aus Sicht des Naturschutzes erforderliche Siedlungsbegrenzung dann dargestellt, wenn: Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, wichtige Kaltluftabflussbahnen, Auen und Bachtäler, die im LEP Umwelt nicht als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt sind, sowie seltene Böden, die vor Überbauung zu schonen sind, an die Siedlung angrenzen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 11.6. (Stand: Juni 2009)
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