Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "Agrarräume" Die Grundeinheit der räumlichen Auswertung stellt die Gemarkung dar. Um zum einen dem Datenschutz Rechnung zu tragen und um andererseits sinnvolle Bewertungseinheiten zu bilden, wurden die Gemarkungen nach ihren naturräumlichen und agrarstrukturellen Merkmalen zu “Agrarräumen” zusammengefasst, die im wesentlichen Räume mit homogenen Nutzungsbedingungen und agrarstrukturellen Entwicklungen darstellen.
FFH-Arthabitate linienhaft Saarland Dieser Datensatz umfasst die Lebensräume der Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie. Die Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang II und/oder Anhang IV oder Anhang V aufgeführt und entweder bedroht, potentiell bedroht, selten oder aber endemisch und erfordern infolge ihres Habitats und/oder der potenziellen Auswirkungen ihrer Nutzung auf ihren Erhaltungszustand besondere Beachtung. Im Anhang II der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete geschaffen werden müssen. Der Datensatz FFH-ARTEN_L umfasst die in Liniengeometrie dargestellten Lebensräume der Anhang-II-Arten.